Mit dem Abriss bzw. dem Rückbau dauerhaft leerstehender Wohngebäude soll die Leerstandsbeseitigung im Rahmen der öffentlichen
städtebaulichen Förderung unterstützt werden.
Anträge zur Förderung des Abrisses bzw. den Rückbau von Gebäuden nimmt die Kommune entgegen, in deren Gebiet
die betroffenen Objekte liegen.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie, bei Vorliegen aller
Fördervoraussetzungen, den Bewilligungsbescheid.
Die von der Kommune bewilligten Zuschüsse werden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ausgezahlt.
Sie können die bewilligten Mittel wahlweise als Einmalbetrag oder in fünf Jahrestranchen erhalten.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit, bereits vor Abriss des Gebäudes eine Abschlagszahlung zu erhalten. Weitere Informationen hierzu
finden Sie im Merkblatt und der Konditionenübersicht.
Frau Donath
Tel. 0391 589-1775
E-Mail: > christiane.donath@ib-lsa.de