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Produkte - Wohnungsbau - Abrissförderung

Abrissförderung - Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung durch die IB


Mit dem Abriss bzw. dem Rückbau dauerhaft leerstehender Wohngebäude soll die Leerstandsbeseitigung im Rahmen der öffentlichen städtebaulichen Förderung unterstützt werden.

Anträge zur Förderung des Abrisses bzw. den Rückbau von Gebäuden nimmt die Kommune entgegen, in deren Gebiet die betroffenen Objekte liegen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie, bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen, den Bewilligungsbescheid.

Die von der Kommune bewilligten Zuschüsse werden von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ausgezahlt.

Sie können die bewilligten Mittel wahlweise als Einmalbetrag oder in fünf Jahrestranchen erhalten.
Es besteht ausserdem die Möglichkeit, bereits vor Abriss des Gebäudes eine Abschlagszahlung zu erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt und der Konditionenübersicht.


Ansprechpartner


Frau Donath
Tel. 0391 589-1775
E-Mail: > christiane.donath@ib-lsa.de

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> Konditionenübersicht:
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> Zwischennachweis:
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> Verwendungsnachweis:
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