Für viele Investoren erscheint die Finanzierung ihrer Ideen und Pläne unerreichbar. Der Grund: keine Sicherheiten und fehlendes Eigenkapital. Ein verlässlicher Partner ist hier die IB Sachsen-Anhalt.
Gemäß den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, kann die IB Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens übernehmen und verwalten.
Die Wohnungsbau-Bürgschaftsrichtlinien sind zum 31.12.2008 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.
Frau Stiehl
Tel. 0391 589-1761
E-Mail: > sylvia.stiehl@ib-lsa.de