Mit dem Forschungsscheck können zum Einen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die professionelle Hilfe eines Beraters zur Erstellung eines Antrages auf FuE-Förderung gefördert bekommen.
Zum Anderen fördert das Land im Rahmen der Richtlinie auch Beratungsleistungen und unterstützende Maßnahmen zur Integration in europäische Projekte. Hierbei können auch KMU in Frage kommen, die bereits FuE-Vorhaben oder -Projekte betreiben.
Die Beratungsleistung kann jeweils nur durch geeignete Innovationsmittler durchgeführt werden. In der Richtlinie finden Sie dazu wichtige Hinweise.
Die Richtlinie ist zum 31.12.2008 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.
Frau Rossa
Tel.: 0391 589-1756
E-Mail: > birgit.rossa@ib-lsa.de