Für Kapitalmarktdarlehen, die im Zusammenhang mit einer investiven Förderung aufgenommen werden und der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Investition dienen,
können anteilige modifizierte Ausfallbürgschaften übernommen werden.
Bewilligungsbehörde für die Übernahme einer Ausfallbürgschaft ist die Investitionsbank.
Herr Tantzen
Tel. 0391 589-1985
E-Mail: > hergen.tantzen@ib-lsa.de
Herr Stiele
Tel. 0391 589-1986
E-Mail: > kay.stiele@ib-lsa.de